Escorts und Steuern – ein kleiner Überblick

Veröffentlicht am 10. Juni 2020

„Der größte Zuhälter ist und bleibt das Finanzamt“ – mit diesen Worten startet das Steuer Tutorial von Sexworkerin Josefa Nereus auf ihrem gleichnamigen Youtube Kanal. Doch welche Steuern müssen selbstständige Escorts überhaupt zahlen und welche Rolle spielt dabei das Prostituiertenschutzgesetz? Wir haben uns dieser Thematik einmal gewidmet und wollen in diesem Artikel versuchen ein bisschen Licht in den dunklen Steuerjungle für Escorts zu bringen. Dabei ist dieser Blogbeitrag natürlich nicht mit einer Steuerberatung gleichzusetzen, weshalb wir keinerlei Garantie auf Richtigkeit geben können. Wer genauere und vor allem individuellere Informationen benötigt, sollte also in jedem Fall einen Steuerberater seines Vertrauens konsultieren.

Diese Steuern sind zu zahlen

Ganz allgemein gilt, dass sämtliche Sexworker in Deutschland Steuern zahlen müssen – unabhängig davon, ob sie selbstständig oder abhängig beschäftigt arbeiten. Selbstständige Escorts (auch in Nebentätigkeit) müssen dabei, im Gegensatz zur Steuerpflicht als Angestellte, keine Lohnsteuer abführen, sondern stattdessen Einkommenssteuer zahlen. Hierfür kann vom Finanzamt eine Steuervorauszahlung festgelegt werden, sodass die Steuerlast über das Jahr verteilt wird. Außerdem ist noch mindestens die Umsatzsteuer (auch bekannt als Mehrwertsteuer) an das Finanzamt abzuführen. Auch eine Gewerbe- und / oder Vergnügungssteuer kann erhoben werden und richtet sich nach dem Gewinn bzw. der jeweiligen Kommune, in welcher ein Escort tätig ist.

Berechnungsgrundlage der Steuern

Grundsätzlich gilt, dass auf alle Umsätze eine Steuer von 19 Prozent zu zahlen ist. Diese Umsatzsteuer ist monatlich an das Finanzamt zu zahlen und richtet sich nach den Einnahmen und Ausgaben des jeweiligen Monats. So kann die Mehrwertsteuer von Ausgaben (Beispielsweise der Kauf eines neuen Notebooks) zum Beispiel gegen die Umsatzsteuer der Einnahmen gerechnet werden. Der Differenzbetrag ist dann an das Finanzamt zu zahlen bzw. wird von diesem erstattet. Für ein besseres Verständnis führen wir im nächsten Absatz noch eine Beispielrechnung durch.

Zum Jahresende wird dann auch die bereits erwähnte Einkommenssteuer fällig, die ihr nach dem ersten Jahr anteilig pro Quartal vorauszahlend leisten müsst. Diese richtet sich nach eurer Steuerklasse (verheiratet, Kinder...) und dem für das Jahr geltende Steuerfreibetrag. Im Jahr 2019 betrug dieser bspw. 9.168 € für Singles und 18.336 € für Verheiratete. Einkommen bis zu diesem Betrag müssen dann gar nicht versteuert werden. Die Einkommensteuer steigt progressiv, das bedeutet je mehr ihr in einem Jahr verdient, desto mehr müsst ihr prozentual an den Fiskus bezahlen.

Zu den beiden bereits genannten Steuern kann zudem eine Gewerbesteuer erhoben werden. Sexworker, welche einen Gewerbebetrieb unterhalten, müssen auf ihre erzielten Gewinne Gewerbesteuer zahlen. Die Höhe der Gewerbesteuer differiert von Kommune zu Kommune und wird grundsätzlich erst ab Gewinnen von mehr als ca. 24.500 Euro pro Jahr fällig. In einigen Städten und Gemeinden wird nicht zuletzt sogar noch eine Vergnügungssteuer für Prostitution erhoben. Davon können auch selbstständige Escorts betroffen sein. Die Höhe der Abgabe richtet sich z.B. nach „Veranstaltungstagen“ oder nach der „Veranstaltungsfläche“.

Als Grundlage der Steuerberechnung kann zudem das sogenannte „Düsseldorfer Verfahren“ herangezogen werden. Dieses ist ein Vorauszahlungsverfahren für die voraussichtliche Steuerschuld von selbständigen Prostituierten. Allerdings beruht es auf keinerlei rechtlichen Grundlage, wodurch es höchst problematisch und unserer Meinung nach auf jeden Fall zu vermeiden ist.

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Beispielrechnung zur Umsatzsteuer

In einem kleinen Rechenbeispiel möchten wir die Umsatzsteuer noch einmal praktisch erläutern und gehen davon aus, dass ihr in einem beliebigen Monat die folgenden Umsätze (bar vom Kunden gezahlt) und Ausgaben generiert:

Einnahmen (Summe = 5250 €)
1 Date à 3 Stunden = 600 €
2 Dates à 4 Stunden = 1500 €
6 Dates à 2 Stunden = 900 €
9 Dates à 1 Stunde = 2250 €

Ausgaben (Summe = 3150)
Vermittlungsgebühr Ohlisa = 787,50 €
Neues Notebook = 1400 €
Schminke = 430 €
Internetanschluss = 32,50 €
Klamotten = 500 €

Zu zahlende Umsatzsteuer (für diesen Monat)
Umsatzsteuer aus Einnahmen (19% von 5250 €): 997,50 €
Umsatzsteuer, die ihr vom Finanzamt erstattet bekommt (19% von 3150 €): 598,50 €
Zu zahlende Umsatzsteuer: 997,50 € - 598,50 € = 399 €

Beispielrechnung zur Einkommenssteuer

Die jährlich zu zahlende Einkommenssteuer richtet sich, wie bereits oben beschrieben, nach deinem persönlichen Einkommen und der entsprechenden Steuerklasse. Daher ist sie pauschal nicht zu beziffern. Hierzu gibt es allerdings einen Online Rechner des Bundesministeriums für Finanzen.

Gehen wir davon aus, dass du als Escort alleinstehend bist und monatlich im Durchschnitt 3000 Euro Gewinn generierst (Umsatz – Ausgaben = Gewinn). Zudem fallen monatlich die private Krankenkasse (600 €) und weitere individuelle Versicherungen (300 €) an. Du würdest somit auf ein monatliches Einkommen von 2.100 € kommen (Gewinn - außergewöhnliche Belastungen), welches du versteuern musst. Die zu zahlende Einkommenssteuer für ein Einkommen von insgesamt 25.200 € würde für das Jahr 2019 inkl. Soli laut Online Rechner 4.060 € betragen.

Tools für die Steuererklärung

Grundsätzlich gilt das Escort Gewerbe als sogenanntes Bargeldgewerbe, in welchem Kunden im allgemeinen keine Rechnungen verlangen. Das ist dem Finanzamt auch bewusst und so ist die Verführung schnell groß, die ein oder andere Einnahme unter den Teppich fallen zu lassen. Hiervon können wir nur abraten, denn die Finanzbeamten haben so einige Möglichkeiten, um eure Einnahmen und Ausgaben auf Plausibilität zu prüfen. Um bei eventuellen Rückfragen auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich die Einnahmen mithilfe einer sogenannten Einnahmenaufstellung nachzuweisen. Hierbei werden Buchungen in einer einfachen Excel Tabelle jeweils mit einer fortlaufenden Nummer, einem Datum und der entsprechenden Summe aufgelistet. Zudem empfiehlt es sich, die Geschäftseinnahmen (Bargeldeinzahlung) und Ausgaben auf einem eigenen Konto zu verbuchen, um diese von den privaten Buchungen zu trennen. Steueranmeldungen können zudem online, mithilfe der persönlichen Steueridentifikationsnummer über die vom Finanzamt bereitgestellte Software ELSTER, durchgeführt werden.

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Anmeldung im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes

Das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (kurz Prostituiertenschutzgesetz) ist am 1. Juli 2017 deutschlandweit in Kraft getreten und beinhaltet im Kern die Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe sowie eine Anmeldebescheinigung für Sexworker (umgangssprachlich Hurenpass genannt). Prostituierte sollen so besser geschützt und Kriminalität bekämpft werden. Interessenverbände kritisieren, das Gesetz benachteilige und gefährde Prostituierte und reichten im Juni 2017 eine Verfassungsbeschwerde ein.

Durch das Gesetz sind Personen, die der Prostitution in Deutschland nachgehen oder nachgehen wollen, ab 1. Juli 2017 verpflichtet, ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzumelden (§ 3 ProstSchG). Das gilt also auch für Escorts, welche sexuelle Dienstleistungen anbieten.

Dennoch raten wir hier von einer Anmeldung ab, da dieses Gesetz unserer Auffassung nach genau das Gegenteil von dem bewirk, wofür es eigentlich gedacht war. Sexworker werden generell diskriminiert, da ihnen u.a. gewisse Rechte, wie bspw. die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes), genommen werden. Zudem ist unklar, was mit den im Anmeldeverfahren erfassten Daten geschieht. Auch ist die mit der Registrierung einhergehende qualifizierte Beratung fragwürdig und wird in entsprechenden Foren als völlig unzureichend beschrieben. Es wird mehr Unsicherheit als Vertrauen geschaffen, weshalb eine Anmeldung unserer Meinung nach zwar rechtlich nötig, praktisch aber völlig unmöglich ist.

Escort soll sich auch finanziell lohnen

Wie ihr seht langt der Staat bei Selbstständigen ordentlich zu und möchte ein großes Stück vom Kuchen eures hart verdienten Geldes abhaben. Da vor allem hauptberuflich tätige Escorts in der Regel keine andere Einnahmequelle besitzen ist es wichtig, dass diese ein entsprechend angemessenes Honorar für ihre Dienstleistungen erhalten. Auch aus diesem Grund stellt Ohlisa lediglich 15% des Honars als Vermittlungsgebühr für ein Date in Rechnung. Im Gegensatz zu einer Escort Agentur, welche hierfür eine Gebühr von 30% und mehr verlangen.

Auch wenn die Arbeit als Escort eine Menge Spaß und interessante Kontakte mit sich bringt, so muss sie sich letztendlich vor allem finanziell lohnen.